Akteneinsicht für Bürger darf von Bundesministerien grundsätzlich nicht verweigert werden, wenn es "das Regierungshandeln" betrifft. Auch hier ist nach dem Bundesverwaltungsgericht das Informationsfreiheitsgesetz gültig.

Der Jura-Professor Thomas Hoeren hat das Kompendium Internetrecht auf den neuesten Stand gebracht. Die Ausgabe ist online verfügbar und umfasst über 500 Seiten. Für einen herkömlichen Druck wandle sich das Internet zu schnell, so Hoeren.

Monatliche fallen im Schnitt 20.000 Verbraucher auf Abofallen im Internet rein. Einmal gegebenes Geld bekommt man nicht wieder zurück. Die Hintermänner zu fassen ist aber außerordentlich schwierig da sie oftmals im Ausland sitzen oder regelmäßig ihre Firmennamen ändern. Mehr Infos gibt es hier.

Unterschiedliche Gerichtsurteile haben neue Räume für steuerliche Sparmaßnahmen bei Geschäftsreisen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen. Mehr Informationen gibt es hier.

Bei der von den Medien mit hohem Interesse verfolgten Verhandlung zwischen Apple und Samsung hat der zuständige Richter ein Twitter-Verbot ausgesprochen damit der Streit sich nicht zu einem Medienergeinis entwickelt. Es geht um einen Patentstreit.

Ein Münchner Gericht hat eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, die einen Provider zum Herausgeben von Daten über illegalen Upload zwingen sollte. Hierbei gebe es derzeit noch einen "rechtsfreien Raum".

Siri, die von Apple entwickelte sprachgesteuerte Bedienhilfe, darf unter bestimmten Umständen auch im Auto benutzt werden um zum Beispiel einen Anruf zu tätigen. Dafür muss das iPhone aber an ein Headset oder eine Auto-Halterung angeschlossen sein.

Aus einm Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt geht hervor, dass der Inhaber eines Internetzugangs nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden kann.

In den USA wurde ein Entwurf für ein neues Anti-Piraterie-Gesetz in das US-Repräsentantenhaus eingabracht. Dabei können unter anderem Websites, die gegen Schutzrechte verstoßen, praktisch unsichtbar gemacht werden.

In den USA wurde die E-Mail als beste Art der digitalen Beweisaufnahme vor Gericht abgelöst. Jetzt werden viel häufiger Daten aus Social Media, SMS-Verkehr und diversen Datenbanken gefordert.

Im Oktober wurde eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundestag verabschiedet, die es erlaubt, die Verkehrsdaten der Nutzer zeitlich unbegrenzt aufzuzeichnen. Hierauf können dann auch Ermittlungsbehörden Zugriff bekommen, was einer unendlichen Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gleicht. Viel Kritik übte auch die Opposotion, die unter anderem von einem "Placebo zur Beruhigung" sprach, da auch die Netzfreiheit erweitert werden sollte.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass den Providern durch nationale Gesetze nicht auferlegt werden darf, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Klage eine belgischen Rechteverwertungsorganisation, die den belgischen Provider dazu verpflichten wollte, aktiv seinen Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen durch Peer-to-Peer Programme zu überwachen.  

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