Das OLG Hamburg hat in einem Urteil festgestellt, dass das Posten von persönlichen Daten im Internet rechtens ist, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Anlass war die Klage eines Unternehmers der immer das gleiche Produkt unter anderem Namen verkaufte. Dann sei es gerechtfertig, so das OLG, wenn über ihn in "identifizierbarer Weise berichtet wird".

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