Im Oktober wurde eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundestag verabschiedet, die es erlaubt, die Verkehrsdaten der Nutzer zeitlich unbegrenzt aufzuzeichnen. Hierauf können dann auch Ermittlungsbehörden Zugriff bekommen, was einer unendlichen Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gleicht. Viel Kritik übte auch die Opposotion, die unter anderem von einem "Placebo zur Beruhigung" sprach, da auch die Netzfreiheit erweitert werden sollte.

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