Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass den Providern durch nationale Gesetze nicht auferlegt werden darf, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Klage eine belgischen Rechteverwertungsorganisation, die den belgischen Provider dazu verpflichten wollte, aktiv seinen Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen durch Peer-to-Peer Programme zu überwachen.  

Additional information