Akteneinsicht für Bürger darf von Bundesministerien grundsätzlich nicht verweigert werden, wenn es "das Regierungshandeln" betrifft. Auch hier ist nach dem Bundesverwaltungsgericht das Informationsfreiheitsgesetz gültig.
Akteneinsicht für Bürger darf von Bundesministerien grundsätzlich nicht verweigert werden, wenn es "das Regierungshandeln" betrifft. Auch hier ist nach dem Bundesverwaltungsgericht das Informationsfreiheitsgesetz gültig.
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