Wichtiges Urteil zum Schutz gespeicherter E-Mails, Entscheidung des Landgericht Hamburg

Welchen Schutz gespeicherte E-Mails genießen, ist rechtlich umstritten. Unterliegen sie dem Fernmeldegeheimnis, oder dürfen diese Daten von Strafverfolgungsbehörden einfach beschlagnahmt werden, auch wenn die strengen Voraussetzungen des Paragraphen 100a der Strafprozessordnung nicht erfüllt sind?

URL: http://www.eco.de/arbeitskreise/2637_4316.htm

 

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