Karlsruhe schafft neues Grundrecht - Persönliche Nutzung der IT erlangt neue Bedeutung
Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schließt bisher vorhandene Schutzlücken und passt die Verfassung an die technische Entwicklung an. In seinem zeitgemäßen und pragmatischen Urteil erkennt das Bundesverfassungsgericht, dass die Nutzung der Informationstechnik für die Persönlichkeit und die Entfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt hat.