Domain Wettbewerbsrecht
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
11.09.2007
I-20 U 21/07
Die Voraussetzungen des Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004, der das Verfahren bei
spekulativer und missbräuchlicher Registrierung normiert, sind nicht erfüllt.
Eine Regelung, wonach die Registrierung einer Domain allein zum Zwecke des
gewinnbringenden Weiterverkaufs per se missbräuchlich wäre, hat der Verordnungsgeber
gerade nicht geschaffen.
Nach Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 muss zu dem Fehlen berechtigter
Interessen oder zur bösen Absicht des Domaininhabers als weitere Voraussetzung hinzutreten,
dass die Domain mit einem anderen Namen identisch ist (...), für den Rechte bestehen.
(Leitsatz der Redaktion)
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 10
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=23560

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