Bisher galt beim Thema "Filesharing" nicht, was an jeder Baustelle steht: "Eltern haften für Ihre Kinder". Dann nämlich, wenn die Kinder informiert wurden, dass diese keine illegalen Downloads durchführen dürfen, hafteten Eltern nicht für ihre Kinder. Insofern ist das Urteil eine wichtige rechtliche Änderung. Allerdings wird das wohl noch mal vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären sein. Details finden Sie auf der Webseite von Udo Vetter ("http://www.LawBlog.de").

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