Am Freitag, dem 11. April 2008, hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ beschlossen. Darin wird erstmals ein völlig neues Instrument im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen eingeführt: ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte. So wie der zivilrechtliche Auskunftsanspruch jetzt gestaltet ist, wurde ein tragbarer Kompromiss erreicht, bei dem die Interessen der Rechteinhaber, der Internetprovider und der Internetnutzer nach heftigem Ringen insgesamt zu einem Ausgleich gebracht wurden. Für die Internetwirtschaft war insbesondere wichtig, dass ein vorheriger richterlicher Beschluss für die Auskunftserteilung notwendig ist, denn nur so ist Rechtssicherheit für Provider und ihre Kunden gegeben.
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