Das OLG Hamburg stellte in einem Urteil (26. Mai 2011 (Az. 3 U 67/11) fest, dass Google als Suchmaschinenbetreiber nicht für Suchergebnisse haftet. Da die Suchmaschine ja keine eigenen Inhalte in die Suchergebnisse einstelle, sondern nur die Ergebnisse der eigenen Webrecherche veröffentiche. Das berichtet das Google Watch Blog (in eigener Sache). Eine Berufungsmöglichkeit hatte das hanseatische OLG abgelehnt. Der Kläger will nun eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

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