Einen Kommentar zum Filesharing-Beschluss des OLG Köln (10. Februar 2011, Az. 6 W 5/11) finden Sie hier, auf der Webseite von Dr. Schenk und hier bei Heise online. In dem Beschluss deutet sich möglicherweise eine Trendwende in der Rechtsprechung zu Filesharing Urteilen an, weil nun möglicherweise höhere Anforderungen an die Ermittlung der IP-Adresse zu stellen sind.

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