Wenn ein deutsches Unternehmen, das dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, also mehr als 10 Mitarbeiter hat, seine Daten bei einem amerikanische Cloud-Dienstleister speichert, dann verstößt es gegen Deutsches Datenschutzrecht, denn aufgrund des amerikanischen Patriot Acts muss der amerikanische Cloud Anbieter ggfs. amerikanischen Behörden Zugriff auf diese Daten gewähren. Darüber muss dann der Cloud-Dienstelsiter seinen Kunden noch nicht einmal informieren. Diese Situation schafft daher ein rechtliches Dilemma, denn der Dienstleister ist wiederum nach deutschem Datenschutzrecht dazu verpflichtet seinen Kunden zu informieren, wenn dessen Daten geleakt werden. Diese Situation wäre nur durch ein Rechtsabkommen zwischen der EU und den USA aufzuheben.

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