In einer Pressemeldung warnt das ULD (Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) warnt vor einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Optimierung der Geldwäscheprävention.Darin ist u. a. vorgesehen, dass Einzahler von elektronischem Geld, dem sog. E-Geld, verpflichtet werden, sich zu identifizieren, auch wenn Bagatellbeträge elektronisch aufgeladen werden. Es wäre praktisch nicht mehr möglich, im Internet – aber auch anderswo elektronisch – anonym einzukaufen.

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